Berufsdermatologie
Arbeit kann krank machen.
Bei Verdacht auf eine beruflich ausgelöste oder durch durch berufliche Einflüsse verschlimmerte Hautkrankheit führen wir allergologische Testungen durch. Lässt sich der Verdacht erhärten, kann dies unter Umständen zu einer Therapie im Rahmen einer berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung führen.
Das Ziel besteht in erster Linie darin, die Betroffenen in ihrem Beruf zu halten. Darüber hinaus ist eine intensive hautfachärztliche Beratung und Betreuung notwendig.
Chronische Lichtschäden und bestimmte Formen des hellen Hautkrebses können bei Berufen mit erhöhter Sonnenlicht-Exposition (sogenannte „outdoor-Berufe“) als Berufskrankheit anerkannt werden. Auch hier führen wir die dermatologische und dermatochirurgische Behandlung in enger Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften durch.
Wir bearbeiten als unabhängige Gutachter fachdermatologische Gutachtenaufträge der BGen und Sozialgerichte.